- Förderung durch Zulagen und mögliche Steuervorteile
- Sichere Altersvorsorge
- Individuelle Anlageausrichtung
Die Riester-Rente der Allianz
Ihre private Altersvorsorge – staatlich gefördert
Die Riester-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die vom Staat gefördert wird – durch Zulagen und mögliche zusätzliche Steuervorteile. Mit der RiesterRente unseres Partners Allianz reduzieren Sie Ihre Rentenlücke im Alter. Die ausgezeichnete Allianz RiesterRente ist die passende Lösung für Sie, wenn Sie als Familie auch von Kinderzulagen profitieren möchten, als Besserverdiener mögliche Steuervorteile nutzen oder als Berufsanfänger günstig in Ihre Altersvorsorge einsteigen wollen.
Leistungsumfang der Riester-Rente im Überblick
Das bietet Ihnen die Riester-Rente der Allianz
Die Allianz RiesterRente ist ein wichtiger Baustein für Ihre finanzielle Sicherheit und Unabhängigkeit im Alter – durch eine lebenslang garantierte Rente. Darüber hinaus bietet die Allianz RiesterRente weitere Vorteile:
- Altersvorsorge mit Förderung: Mit der Allianz RiesterRente reduzieren Sie Ihre Rentenlücke im Alter – mit staatlicher Förderung durch Zulagen und mögliche zusätzliche Steuervorteile. Im Alter werden die Leistungen aus der Riester-Rente als Einkommen versteuert – in aller Regel aber zu einem günstigeren Steuersatz als im Erwerbsleben.
- Hinterbliebene absichern: Sind Sie verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, kann Ihr Kapital im Todesfall auf den Riester-Vertrag Ihres Partners übertragen werden. Alternativ kann eine Hinterbliebenenrente gezahlt werden – auch an Ihre kindergeldberechtigten Kinder.
- Flexible Auszahlung: Sie können sich bis zu 30 Prozent des gebildeten Kapitals zum Rentenbeginn auszahlen lassen – ohne Verlust der staatlichen Förderung.
Profitieren Sie mit der Riester-Rente von verschiedenen Zulagen
Wenn Sie 4 Prozent Ihres Brutto-Vorjahreseinkommens abzüglich der folgenden Zulagen bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 Euro pro Jahr in Ihren Vertrag einzahlen, erhalten Sie die vollen jährlichen Riester-Zulagen:
- die Grundzulage von 175 Euro,
- die Zulage von 175 Euro für mittelbar förderberechtigte Ehe- oder Lebenspartner,
- die Kinderzulage von 185 Euro für vor 2008 geborene Kinder bzw. 300 Euro für nach 2008 geborene Kinder und
- den Berufseinsteiger-Bonus von einmalig 200 Euro für unter 25-Jährige.
Die Stärken Ihrer Allianz RiesterRente
Das bringt Ihnen die Riester-Rente der Allianz
- Individueller Rentenbeginn: Sie entscheiden selbst, wann Sie Ihre Allianz RiesterRente in Anspruch nehmen möchten. Den Rentenbeginn können Sie zwischen 62 und 85 Jahren frei wählen.
- Mehr finanzieller Spielraum: Mit der leistungsstarken Allianz Altersvorsorge tragen Sie zur Sicherung Ihres Lebensstandards im Alter bei und haben damit mehr finanziellen Spielraum für Ihre Wünsche.
- Immobilienförderung: Für die Finanzierung einer eigengenutzten Wohnimmobilie können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kapital entnehmen oder die Riester-Rente vollständig einsetzen.
Individuelle Vorsorge: Gestalten Sie Ihre Riester-Rente individuell
Vorsorge sollte immer nach Ihren persönlichen Vorstellungen gestaltet sein. Trotz des aktuellen Niedrigzinsumfeldes sollten Sie bei Renteneintritt Ihren gewohnten Lebensstandard beibehalten können. Profitieren Sie von der staatlichen Förderung der Riester-Rentenversicherung und den modernen Vorsorgekonzepten der Allianz. Durch wesentliche Garantien und die Finanzstärke der Allianz kombinieren Sie Chancen mit Sicherheit. Mit den Allianz Vorsorgekonzepten gestalten Sie die Allianz RiesterRente schon bei Abschluss nach Ihren Wünschen – von sicherheits- bis chancenorientiert.
Berufsunfähigkeitsvorsorge – eine sinnvolle Ergänzung
Berufsunfähigkeitsrente zur Beitragssicherung
Um Ihre Beiträge zu Ihrer Allianz RiesterRente auch im Fall einer Berufsunfähigkeit fortlaufend zu sichern, können Sie eine zusätzliche Rente zur Beitragssicherung abschließen. Auch diese Beiträge sind staatlich gefördert durch Zulagen und mögliche zusätzliche Steuervorteile. Steigt Ihr Beitrag zur RiesterRente, wird auch die Berufsunfähigkeitsrente zur Beitragssicherung angepasst.
Häufige Fragen zur Allianz RiesterRente
Die Riester-Rente belohnt die Vorsorge mit Zulagen und möglichen Steuervorteilen – dafür sind Beiträge bis zu 2.100 Euro pro Jahr steuerlich absetzbar beziehungsweise förderfähig.
Die Rürup-Rente bietet Ihnen die Möglichkeit, im Jahr 2020 Beiträge bis zu 25.046 Euro (für Alleinstehende) bzw. bis maximal 50.092 Euro (für zusammenveranlagte Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner) steuerlich geltend zu machen. Diese Beiträge werden 2020 zu 90 Prozent steuerlich berücksichtigt.
Bei den genannten Höchstbeträgen sind auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen oder zur Versorgung der landwirtschaftlichen Alterskasse zu berücksichtigen.
Übrigens sind die Produkte jeweils für einen unterschiedlichen Personenkreis besonders sinnvoll.
Die Riester-Rente unterliegt in der Auszahlungsphase nicht der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, soweit der Berechtigte Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist.
Ist der Berechtigte in der Auszahlungsphase freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung, unterliegt die Riester-Rente der Beitragspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung. Beiträge sind allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung zu entrichten. Im Jahr 2020 liegt die Grenze bei 4.687,50 Euro monatlich.
Wenn der Berechtigte privat kranken- und pflegeversichert ist, richten sich die Beträge ausschließlich nach dem Vertrag mit dem privaten Krankenversicherungsunternehmen.
Einmal im Jahr erhält jeder gesetzlich Rentenversicherte, der das 27. Lebensjahr vollendet und in Summe mindestens fünf Jahre lang Beiträge gezahlt hat, Post von der Deutschen Rentenversicherung. Diese Renteninformation gibt Auskunft über die hieraus zu erwartende Altersrente und deren Entwicklung bei möglichen Anpassungen in der Zukunft. Das kann sehr hilfreich sein, um die eigene Versorgungslücke zu ermitteln. Von den in der Renteninformation genannten Werten, so auch von der zukünftigen gesetzlichen Altersrente, gehen gegebenenfalls noch Steuern und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab.
Ja, im Rahmen der Entgeltumwandlung kann ein Arbeitnehmer auch die sogenannte Riester-Förderung nutzen, um von Zulagen und gegebenenfalls einem Sonderausgabenabzug zu profitieren. Er wählt diese Möglichkeit dann anstelle der sogenannten Bruttoentgeltumwandlung, also anstelle der Befreiung seiner Beiträge von Steuern und Sozialabgaben.
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