Mit dem 3. Juli 2015 sind im Rahmen der Harmonisierung in Europa neue gesetzliche Regelungen im Hinblick auf den Einlegerschutz in Kraft getreten. Der deutsche Gesetzgeber setzt damit die EU-Richtlinie über Einlagensicherungssysteme in nationales Recht um.
Kern der neuen gesetzlichen Regelungen ist, dass allen Einlegern im Entschädigungsfall ein gesetzlicher Anspruch auf Entschädigung der Einlagen nach Maßgabe des neuen Einlagensicherungsgesetzes zusteht.
Für Sie als Kundin/Kunde ändert sich am bewährten Schutz Ihrer Einlagen durch die genossenschaftliche Institutssicherung nichts.